Deutschland braucht eine #neuerechtsform:

Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen

„Verantwortungseigentum, auch als treuhänderisches Eigentum bekannt, beschreibt eine Form von Eigentum an Unternehmen, die generationenübergreifend sicherstellt, dass Gewinne und Unternehmensvermögen der langfristigen Unternehmensentwicklung dienen. Diese Eigentumsform soll mit einer eigenen Rechtsform, der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV), für kleinere und mittelständische Unternehmen zugänglich gemacht werden. Die derzeitige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat 2025 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen in der laufenden Legislatur umzusetzen. Kurz darauf sprachen sich auch sowohl die Wirtschaftsminister- als auch die Justizministerkonferenz der Bundesländer für die Einführung der GmgV aus.


Bundesjustizministerin will GmgV zügig umsetzen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat im Oktober 2025 gegenüber dem Handelsblatt erklärt, sie wolle die neue Rechtsform schnell auf den Weg bringen. „Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist eine kraftvolle Idee“, sagte Hubig dem Handelsblatt. „Ich bin zuversichtlich, dass wir schon zügig erste Ergebnisse präsentieren können.“ Die Bundesregierung hatte schon in ihrem Koalitionsvertrag sehr konkret angekündigt, eine eigenständige neue Rechtsform für Unternehmen mit gebundenem Vermögen, bekannt auch als Unternehmen in „Verantwortungseigentum“, einzuführen. Tausende Mittelständler warten auf eine weitere Nachfolge-Option. Mehr Informationen zu den Entwicklungen hier

 


Wortlaut im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD

 

„Wir … wollen eine neue, eigenständige Rechtsform ‚Gesellschaft mit gebundenem Vermögen‘ einführen. Merkmale dieser Rechtsform sind die unabänderliche Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschaftlicher Logik ohne steuerliche Privilegierungen oder Diskriminierungen“.

 


"Neue Rechtsform: Erneuerung statt Abwicklung"

In einem Gastbeitrag bei Table.Media vom 31. März 2025 schreiben Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, und Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Rechtsprofessorin an der Universität zu Köln, über die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: „Das Vorhaben gehört nicht nur in den Koalitionsvertrag, sondern sollte ernsthaft verfolgt werden.“

 

Denn mit der #GmgV gäbe es eine unbürokratische Option, um der Nachfolge-Lücke im deutschen Mittelstand etwas entgegenzusetzen und Unternehmen in die Zukunft zu führen: Gesellschafter hätten zwar volle Kontrolle, „aber keinen privatkonsumptiven Zugriff auf Gewinne und Vermögenswerte. Das ermöglicht eine treuhändische Weitergabe. … Der Pool an geeigneten Kandidaten wird so erheblich erweitert.“ 

 

Ihr Fazit: „Angesichts des demographischen Wandels in Unternehmerfamilien, ist es die originäre Aufgabe des Gesetzgebers im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft, neue Möglichkeiten zu schaffen: eine unbürokratische und kostengünstige Option, Unternehmen auch ohne Verkauf außerhalb der Familie weitergeben zu können. Diese Rechtsform ist nicht zuletzt für Unternehmer gedacht und gemacht, die Freude an der langfristigen Entwicklung und dem Erfolg ihres Unternehmens haben. Und die all das nicht aufs Spiel gesetzt wissen wollen, wenn sie keine Nachfolger in der Familie finden. Dem Standort Deutschland kann das nur guttun.“ Hier geht es zum Artikel (nach Login frei verfügbar, ansonsten auch hier zu lesen).


Warteschlange & Symposion zur neuen Rechtsform

im September 2024

 

Am 10. September 2024 bildeten hunderte Unternehmer:innen und Mitarbeitende eine mehrere hundert Meter lange Warteschlange vor dem Bundestag gebildet, um ihren Bedarf an einer neuen Rechtsform zu untermauern. Dafür verlegten sie teils ihren Arbeitsplatz auf die Straße, arbeiteten an Laptops, hielten Plakate mit zentralen Forderungen. N-tv und die ARD Tagesthemen berichteten.

 

Am Nachmittag des gleichen Tages stellte das FDP-geführte Bundesjustizministerium bei einem Symposion im Bundestag erstmals Eckpunkte eines möglichen Gesetzes vor. Die Pläne für eine „thesaurierende Kapitalgesellschaft“ stießen allerdings auf Kritik der anwesenden Unternehmerinnen und Unternehmer, da sie dem Bedarf nicht gerecht werden. Ökonomen, Rechtswissenschaftlerinnen und Steuerexperten präferieren einen alternativen Vorschlag: den Gesetzentwurf für eine eigenständige „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“, der ebenfalls am Nachmittag veröffentlicht wurde und den zuständigen Ministerien bereits seit April 2024 vorlag.

 

Lesen Sie hier einen Blog-Post über die spannenden Ereignisse dieses Tages. 

 




#WirWarten auf #NeueRechtsform


Warteliste: "Wir warten auf die neue Rechtsform – für die Wirtschaftswende"

 

„Wir, die hier unterzeichnenden Unternehmerinnen und Unternehmer, warten auf die neue Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ – für unsere Unternehmen und für einen starken Mittelstand in Deutschland.

 

Wir brauchen sie, um die langfristige Unabhängigkeit unserer Unternehmen unbürokratisch zu sichern. 

 

Wir wollen die neue Rechtsform nutzen, um unsere Unternehmen in die Hände fähiger Nachfolgerinnen und Nachfolger geben zu können – unabhängig von ihrer Finanzkraft und über den Kreis der leiblichen Familie hinaus.

 

Es braucht diese Option im Kontext der Wirtschaftswende mehr denn je, denn: 

  • Deutschland steht in den nächsten Jahren vor einer großen Nachfolgewelle, gleichzeitig gehen familiäre Weitergaben zurück.
  • Die neue Rechtsform stärkt den dezentralen Mittelstand, dynamisiert den Wettbewerb und wirkt Ausverkauf und Marktkonzentrationen entgegen.

Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, nach Jahren der Debatte, die Vorschläge, die aus der Rechtswissenschaft vorliegen, umzusetzen: eine eigenständige Rechtsform mit umfassender, unabänderlicher Vermögensbindung. Wir Unternehmerinnen und Unternehmer warten, für uns drängt die Zeit.

„Die Initiatoren einer neuen Rechtsform wollen vieles verändern: Gewinne bleiben weitgehend im Betrieb, die Nachfolge wird vereinfacht und das übergeordnete Unternehmensziel gestärkt – jetzt muss die Politik handeln.“ – Zum Handelsblatt-Bericht



2023: Verbände-Allianz versammelt sich hinter Forderung nach neuer Rechtsform

Eine breite Allianz von über 20 Wirtschaftsverbänden, vom Deutschen Start-up-Verband über den Bundesverband mittelständische Wirtschaft und dem Verband deutsche Unternehmerinnen bis hin zum Blockchain Verband fordern in einem Verbände-Positionspapier gemeinsam die Einführung einer neuen Rechtsform für treuhändisches Unternehmertum, die „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“. Das Verbändepapier bestätigt den dringenden Bedarf und umreißt klare Eckpunkte für eine unbürokratische, eigenständige Rechtsform als unternehmerisch passende Umsetzung des Koalitionsvertrags.



1.200+ Unternehmer:innen forderten bereits 2020/21: Diese Rechtsform muss nun dringend kommen.

Mit der Forderung nach einer neuen Rechtsform setzen wir uns dafür ein, treuhändisches Eigentumsverständnis leichter umsetzbar zu machen. Ein Verständnis, das von Pionier-Firmen wie Bosch oder Zeiss schon seit Jahrzehnten gelebt wird. Und das in Zukunft sein Potential für Start-ups und Mittelständler besser entfalten können soll. Kein Zauber, sondern erprobte Innovation.

 

Verantwortungseigentum macht es möglich, dass Unternehmen langfristig selbstständig und ihren Werten treu bleiben können. Gewinne und Vermögen werden nicht für individuelle Zwecke entnommen, sondern dienen dem Unternehmenszweck und der Entwicklung des Unternehmens. 

 

Die Erfüllung der ursprünglichen unternehmerischen Aufgabe bleibt im Fokus. Unternehmertum ist Gestaltung.

Der rechtliche Rahmen, um ein solches Eigentumsverständnis umzusetzen ist bislang äußerst kompliziert. Dafür benötigte gemeinnützige Stiftungskonstruktionen, die verbindlich sicherstellen, dass das Vermögen dem Unternehmenszweck dient, können sich oft nur große Unternehmen leisten.

 

Das wollen wir vereinfachen: Gemeinsam fordern wir die Regierung auf, eine neue Rechtsform zu schaffen. Mit Ihrer Unterschrift tragen Sie dazu bei, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen ihr Eigentumsverständnis, ihre unternehmerische Selbstständigkeit und langfristige Werte-orientierung familienunabhängig rechtlich verankern können. Verantwortungseigentum erhöht die unternehmerische Entscheidungsfreiheit und stärkt so letztlich auch unsere Soziale Marktwirtschaft.



Breite Unterstützung für die neue Rechtsform


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Verbände-Allianz für Rechtsform mit gebundenem Vermögen

Über 20 Wirtschaftsverbände unterstützen in einem Positionspapier die Einführung einer neuen Rechtsform und umreißen dafür konkrete Eckpunkte. Hier geht es zum Positionspapier und den unterzeichnenden Verbänden.

Rechtsform, Eckpunkte & mehr Details

Gefordert wird eine 'Gesellschaft mit gebundenem Vermögen', die eine rechtlich verbindliche Vermögensbindung und langfristige Unabhängigkeit des Unternehmens ermöglicht. Was heißt das konkret? Hier geht es zu unserem Eckpunktepapier und mehr Details.